30. Oktober 2024
Die CDU-Fraktion Bad König äußert ihr Unverständnis über die Entscheidung von Bürgermeister Axel Muhn, keine Ausnahmegenehmigung für den 24. November 2024 gemäß § 14 des Hessischen Feiertagsgesetzes (HFeiertagsG) zu erteilen. Das Gesetz räumt der örtlichen Ordnungsbehörde die Befugnis ein, für einzelne Feiertage von den vorgesehenen Beschränkungen und Verboten Befreiungen zu gewähren. Die CDU-Fraktion betont, dass das Gesetz ausdrücklich die Möglichkeit bietet, unter...